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Naturschutzpreis

Die Vereinigung für Artenschutz- Vogelhaltung und Vogelzucht (AZ) e.V. kann jährlich den AZ-Naturschutzpreis - kurz AZNP - vergeben. Die Vergabe erfolgt für besondere Leistungen im Arten-, Natur- oder Tierschutz.

Der Preis besteht aus einer AZ-Urkunde, einer Medaille sowie bis zu 2500 €. Die Vergabe beinhaltet, dass der Empfänger über seine Leistungen in den AZ-Nachrichten vor der Vergabe zu berichten hat.

Anträge auf Vergabe des Preises sowie der entsprechende Fachbericht für die AZ-Nachrichten sind schriftlich, bis spätestens zum 20. Dezember des Jahres, in dem die Leistung vollbracht wurde, an den AZ-Präsidenten zu richten. Die Entscheidung über die Vergabe trifft der Vorstand § 8 Abs. 3 der AZ-Satzung und der wissenschaftliche Beirat der AZ. Die Höhe des Preisgeldes legt der AZ-Vorstand § 8.3 in Absprache mit der vorgenannten Jury fest.

Im Gegensatz zum CCP, LKP, AZNW kann der AZNP auch an natürliche und juristische Personen, Gremien, Vereine/Verbände vergeben werden, die nicht Mitglied in der AZ sind.



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