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Nachwuchspreis
Die AZ kann jährlich den AZ-Nachwuchspreis - kurz AZNW - für die hervorragende Jugendarbeit im
Rahmen einer AZ-Ortsgruppe, AZ-Landesgruppe oder auf Bundesebene, innerhalb einer
AZ-Interessengemeinschaft oder durch ein AZ-Einzelmitglied vergeben.
Hierunter versteht man z.B. die Aktivitäten einer Jugendgruppe innerhalb einer AZ-Ortsgruppe,
Kinder- bzw. Jugendprogramme anläßlich einer Ausstellung, die Zusammenarbeit mit Kindergärten und
Schulen usw.
Anträge sind schriftlich bis spätestens zum 20. Dezember des Jahres, in dem die Leistung
vollbracht wurde, an den AZ-Präsidenten zu senden. Der AZNW muß nicht jährlich vergeben
werden.
Diese Ehrung besteht aus einer Urkunde sowie bis zu 1250 € oder Sachpreisen bis zu dieser Höhe.
Der Preis kann aufgeteilt werden.
Über die Vergabe entscheidet der AZ-Vorstand § 8.3 der AZ-Satzung und der wissenschaftliche
Beirat. Die Höhe des Preisgeldes wird vom AZ-Vorstand § 8.3 auf Vorschlag vorgenannter Jury
festgelegt.