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Nachwuchspreis

Die AZ kann jährlich den AZ-Nachwuchspreis - kurz AZNW - für die hervorragende Jugendarbeit im Rahmen einer AZ-Ortsgruppe, AZ-Landesgruppe oder auf Bundesebene, innerhalb einer AZ-Interessengemeinschaft oder durch ein AZ-Einzelmitglied vergeben.

Hierunter versteht man z.B. die Aktivitäten einer Jugendgruppe innerhalb einer AZ-Ortsgruppe, Kinder- bzw. Jugendprogramme anläßlich einer Ausstellung, die Zusammenarbeit mit Kindergärten und Schulen usw.

Anträge sind schriftlich bis spätestens zum 20. Dezember des Jahres, in dem die Leistung vollbracht wurde, an den AZ-Präsidenten zu senden. Der AZNW muß nicht jährlich vergeben werden.

Diese Ehrung besteht aus einer Urkunde sowie bis zu 1250 € oder Sachpreisen bis zu dieser Höhe. Der Preis kann aufgeteilt werden.

Über die Vergabe entscheidet der AZ-Vorstand § 8.3 der AZ-Satzung und der wissenschaftliche Beirat. Die Höhe des Preisgeldes wird vom AZ-Vorstand § 8.3 auf Vorschlag vorgenannter Jury festgelegt.



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