Herzlich Willkommen
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Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht
(AZ) e.V.
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Allgemeine Informationen
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Die Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und
Vogelzucht (AZ) e.V. ist ein als gemeinnützig eingetragener
Verein. Sie wurde im Jahre 1920 gegründet und kann somit auf
eine lange Tradition und einen reichen Erfahrungsschatz
zurückgreifen. Die AZ hat rund 25.000 Mitglieder im In- und
Ausland und ist die größte Vereinigung dieser Art in
Deutschland und eine der größten in der Welt. Sie
besteht ausschließlich aus Einzelmitgliedern. Diese haben
sich zu einem großen Teil in über 460 Ortsgruppen -
über die Bundesrepublik Deutschland und das benachbarte
Ausland verteilt - zusammengeschlossen. Darüber hinaus gibt es
auch noch 14 AZ-Landesgruppen.
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Die Arbeitsgemeinschaften
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Aufgrund der Vielzahl von Vogelarten und Zuchtrichtungen gibt es
innerhalb der AZ fünf Arbeitsgemeinschaften, die sich speziell
mit bestimmten Vogelarten befassen. Es sind dies:
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| AZ-DWV |
Deutscher Wellensittichzüchter-Verein |
| AZ-AGZ |
Arbeitsgemeinschaft der Züchter von Großsittich- und
Papageienarten |
| AZ-AEZ |
Arbeitsgemeinschaft der Liebhaber exotischer Körner- und
Weichfresser |
| AZ-AFZ |
Arbeitsgemeinschaft für Farben- und Gestaltskanarien |
| AZ-AEV |
Arbeitsgemeinschaft für Europäische Vögel und
Cardueliden |
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Für die Leitung der einzelnen Arbeitsgemeinschaften stehen
je ein Obmann sowie zwei Stellvertreter - welche Mitglieder des
AZ-Vorstandes sind - zur Verfügung. Auf Landesebene werden die
einzelnen Arbeitsgemeinschaften von durch die Mitglieder der
Landesgruppe gewählten Delegierten vertreten. Der Obmann und
seine Stellvertreter sowie die Gremiumsdelegierten der einzelnen
Landesgruppen sind gerne bereit, Fachfragen aller Art zu
beantworten. Innerhalb der einzelnen Arbeitsgemeinschaften gibt es
spezielle Interessengemeinschaften, deren Aufgabe darin besteht,
die Zucht bestimmter Vogelarten/Zuchtformen zu fördern.
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Mitgliedschaft und Beitrag
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Der AZ-Jahresbeitrag beträgt derzeit 36,00 EURO. Er
beinhaltet eine monatliche Vereinszeitschrift - die AZ-Nachrichten
(AZN) sowie ein AZ-Handbuch mit vollständigem Verzeichnis der
Mitglieder, Ortsgruppen, Landesgruppen, Zuchtrichter, AZ-Satzung
sowie aller für einen reibungslosen Ablauf notwendiger
Regularien in der Mitgliederverwaltung wie auch im Schauwesen.
Für alle Vogelarten bietet die AZ ihren Mitgliedern
geschlossene Fußringe an, die für jedes Mitglied mit
einer eigenen Mitgliedsnummer versehen werden. Außerdem ist
auf dem Ring das Zuchtjahr und eine laufende Ring-Nummer vermerkt.
Diese, aus Aluminium, Edelstahl oder Kunststoff, in hoher
Qualität gefertigten Ringe sind Beweis der Selbstzucht und
gelten für alle Papageienvögel als amtlich anerkannt.
Jedes AZ-Mitglied hat natürlich die Möglichkeit, sich
einer der vielen AZ-Ortsgruppen anzuschließen sowie auf den
jeweiligen Orts-, Landes-, Bundes- oder Europaschauen seine
nachgezüchteten Vögel auszustellen. Bei diesen Schauen
werden die Vögel nach einem von der AZ erstellten Standard -
welcher unwesentlich von den Standards der anderen auf der Welt
führenden Vereine / Verbände abweicht - bewertet. Die
Bewertung auf diesen Schauen erfolgt durch AZ-geprüfte
Zuchtrichter bzw. auch durch von der AZ anerkannte Zuchtrichter aus
der ganzen Welt. Die AZ-Zuchtrichter nehmen jährlich einmal an
einer Schulungstagung teil.
Es finden regelmäßig Schulungsveranstaltungen auf
Bundes- und Landesebene statt. Hierzu werden Wissenschaftler sowie
Fachleute in der Vogelzucht und Haltung als Referenten
eingeladen.
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Gesetze
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In Bezug auf die Neuerungen in der Gesetzgebung werden die
AZ-Mitglieder - z.T. auch über den BNA - ausführlich und
rechtzeitig informiert. Die wichtigsten Gesetze finden Sie in den
AZN oder auf dieser Homepage.
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Link zu BNA Homepage
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Arterhaltung durch Zucht
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War die Haltung und Zucht von Tieren, speziell Vögeln
früher in erster Linie Selbstzweck zur eigenen Erbauung, so
tritt mit zunehmender Umweltzerstörung der Aspekt
"Arterhaltung durch Zucht" bei den nicht domestizierten Vögeln
immer mehr in den Vordergrund. Hierzu tragen die Mitglieder der
Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht (AZ)
e.V. auf zweierlei Weise bei. Zum einen decken sie den nicht zu
bestreitenden Bedarf an Wildvogelarten durch Nachzuchten und zum
anderen beteiligen sich immer mehr auch an sog.
Erhaltungszuchtprogrammen für besonders bedrohte Vogelarten.
Hierbei unterstützen wir die europäischen Zoologischen
Gärten bei ihrer Arbeit in den sog. Europäischen
Erhaltungszuchtprogrammen (EEP). Zwei davon, nämlich das EEP
für den Balistar (Leucopsar rothschildi) und für die
Socorrotaube (Zenaida graysoni) wurden von der AZ initiiert. Es ist
bereits gelungen, Tier-Vogelarten durch Zucht in menschlicher Obhut
zu erhalten. Wir, die Halter und Züchter von Vogelarten, sehen
uns als eine Ergänzung zum vordringlichen Biotopschutz, den
auch wir eindringlich fordern.
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Artenschutz- und Zucht-Fonds
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Um die Ziele der Arterhaltung nicht nur durch Zucht zu
fördern hat die AZ einen eigenen Fond, den Artenschutz- und
Zuchtfonds (AZF), gegründet.
Auf das Konto:
Artenschutz- und Zucht Fonds (AZF)
Volksbank Backnang (BLZ 60291120), Konto-Nr.: 49713000
können Geldspenden überwiesen werden, die u.a.
für folgende Zwecke Verwendung finden:
Erhaltungszuchtprogramme und ähnliche Projekte.
Programme und wissenschaftliche Forschungsarbeiten über
spezielle Vogelarten,
(Ethologie etc.) und deren Lebensräume.
Schutz der Lebensräume.
Ausbürgerungsprojekte.
In jedem Jahr stehen bis zu 2,50 EURO vom eingezahlten Beitrag
jedes Mitgliedes ebenfalls für derartige Zwecke zur
Verfügung. Hierbei ist dann der Rat des wissenschaftlichen
Beirats der AZ gefragt
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Ziele der AZ
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Der Vereinszweck ist nach unserer Satzung im wesentlichen:
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- die Pflege und Förderung der fachkundigen Vogelhaltung und
Vogelzucht
- Bekämpfung unlauterer Machenschaften in der
Vogelliebhaberei und im Vogelhandel
- Kontakt und Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen
Institutionen, die sich mit Ornithologie beschäftigen bzw.
Forschungsprojekte durchführen
- Arterhaltung durch Zucht. Erstellen von Zuchtprogrammen
für bestimmte Arten mit dem Ziel gefährdete Vogelarten zu
erhalten
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Die AZ-Geschäftsstelle
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Die AZ unterhält eine hauptamtliche Geschäftsstelle,
die für alle Bereiche der Verwaltung - zum Beispiel
Mitgliederbewegung, Jahresbeitrag, Ringbestellung, Verkauf von
AZ-Artikeln und Büchern von AZ-Autoren etc. - zuständig
ist
Die AZ-Geschäftsstelle ist erreichbar unter der
Telefonnummer: 0 71 91 - 8 24 39
Faxnummer: 0 71 91 - 8 59 57
E-Mail:geschaeftsstelle@azvogelzucht.de
Die Geschäftszeiten sind Montag von 8.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 20.00 Uhr sowie Dienstag bis Freitag von 8.00 bis 12.00
Uhr.
Die Postanschrift lautet:
AZ-Geschäftsstelle
Postfach 1168
D-71501 Backnang
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Theo Vins
AZ-Präsident
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